Seminarnummer: 2.1.8

Wochenkurs für Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeister II

Termine:

11.11. - 15.11.2024 , Boppard

buchbar


Zielgruppe:

Ortsbürgermeister/innen, Beigeordnete

Seminarziel:

Im Wochenkurs II werden für die tägliche Arbeit der Ortsbürgermeister/innen, Ortsvorsteher/innen und Beigeordneten wichtige Basics vermittelt aus den Bereichen Schlüsselzuweisungen und Umlagen, Ausbau- und Erschließungsbeiträge, Haftung/Strafrecht, Ausschließungsgründe, gemeindliche Einrichtungen (Friedhof und Kindertagesstätten), Jagdrecht.

Seminarinhalte:

Der Kommunale Finanzausgleich in Rheinland-Pfalz

  • Allgemeine Einführung zur Systematik des Finanzausgleichs in Rheinland-Pfalz
  • Allgemeine Zuweisungen (insb. Schlüsselzuweisungen) und zweckgebundene Zuweisungen
  • Welche Schlüsselzuweisungen bekommt meine Gemeinde?
  • Welche Fördertöpfe gibt es für welche Maßnahmen?
  • Warum muss meine Gemeinde Kreis- und Verbandsgemeindeumlage bezahlen?
  • Kreis- und Verbandsgemeindeumlage
Kommunaler Haushalt
  • Den kommunalen Haushalt lesen und verstehen
  • Aufstellung des Haushaltsplans und Tipps für die Haushaltsberatungen
  • Haushaltsrechtliche Begriffe anwenden - wie verhält es sich mit Investitionen, Rückstellungen, Abschreibungen und Sonderposten?
  • Haushaltsmittel flexibel bewirtschaften
Ausbau- und Erschließungsbeiträge
  • Beitragserhebungspflicht
  • Abgrenzung Erschließung - Ausbau
  • Beitragsfähige Anlagen und Maßnahmen
  • Abgrenzung der Erneuerung zur laufenden Unterhaltung und Instandsetzung
  • Abschnittsbildung
  • Erschlossene Grundstücke
  • Verteilungsmaßstäbe
  • Der Beitragsbescheid
  • Wiederkehrende Beiträge
  • Öffentliches Baurecht- Aktuelles zu Bebauungsplänen und Gestaltungssatzung
Haftung/Strafrecht
  • Strafrechtliche Risiken kommunalen Handelns (u.a. Korruption, Untreue und steuerliche Verfehlungen)
  • Strafrechtliche Pflichten kommunaler Entscheidungsträger (u.a. Pflicht zur Anzeigeerstattung, Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen)
  • Umgang mit Betriebsunfällen und Verhalten bei strafprozessualen Zwangsmaßnahmen (u.a. Durchsuchung, Beschlagnahme und Vernehmung)
Ausschließungsgründe
Die Ratsarbeit ist frei von eigenen oder Drittinteressen zu leisten. Nur das Gemeindeinteresse steht im Mittelpunkt der Beratungen und Entscheidungen im Gemeinderat. § 22 GemO reguliert die Mitwirkungen an Beratungen und Entscheidungen frei von individuellen Sonderinteressen.
Erläutert werden anhand aktueller Rechtsprechung die persönlichen und sachlichen Voraussetzungen für ein Mitwirkungsverbot. Die Auswirkungen und Folgen der Beschlussfähigkeit werden ausführlich dargestellt.
Gemeindliche Einrichtungen: Friedhof
Die Friedhofssatzung 2017.
Gemeindliche Einrichtungen: Kindertagesstätten
Erläutert werden Rechtsgrundlagen, aktuelle Fragestellungen und Rechtsprechung rund um das Thema Kinderstätten. Schwerpunkte sind die Umsetzung des Rechtsanspruchs, die Trägerschaften von Einrichtungen sowie die Personal-, Sach- und Investitionskosten.
"Schlaue Dörfer stellen die Weichen für die Zukunft" - der dörfliche Aktivierungsprozess nach dem Saarburger Modell
Wir stehen vor großen Herausforderungen. Die demografische Entwicklung, die Gesundheit und die Altersarmut sind Problemstellungen für die Bürgermeister/innen. Dazu kommt die Integration der Migrant/innen. Sind die kommunalen Strukturen geeignet, diesen Herausforderungen gerecht zu werden? Welche Rolle spielt in der Zukunft das Ehrenamt? Benötigen Bürgermeister/innen eine Ausbildung und einen vernünftigen zeitlichen Rahmen zur Entwicklung aktiver, sorgender Dorfgemeinschaften? Das Seminar beantwortet diese Fragen. Sie erhalten Handlungsempfehlungen zur Gestaltung eines guten Miteinanders und zur Gründung einer starken Gemeinschaft. Diese Handlungsempfehlungen basieren auf in der Praxis erprobten Modellen.
Jagdrecht
Seit der Novellierung des Jagdrechtes 2010 fällt den Jagdgenossenschaften durch ihre vielfältigen Aufgaben eine erhöhte Verantwortung und Einflussnahme zu. Häufig bringen die Ortsgemeinden hohe Flächenanteile in die Jagdgenossenschaften ein und sind größter Jagdgenosse. Vor diesem Hintergrund wurde 2011 vom GStB der Fachbeirat Forst und Jagd gegründet. Ziel des Seminares ist es, jagdrechtliche Grundlagen zu vertiefen, aktuelle Fragestellungen zu diskutieren und Handlungsempfehlungen für die Praxis zu erörtern.
Sicherheit und Gesundheit in der Kommune< /strong>
In ihrer verantwortungsvollen Rolle kommt auf Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeister eine breite Palette an Aufgaben zu – angefangen von den Tätigkeiten in der Verwaltung erstreckt sich ihre Zuständigkeit bis hin zur Betreuung von Bauhöfen, Kläranlagen, Sportstätten, Schwimmbädern und Kitas der Kommunen. Sie tragen dabei unter anderem auch die gesetzliche Verantwortung für die Sicherheit und die Gesundheit der Mitarbeitenden in der Gemeinde.
Unter der Überschrift “Sicherheit und Gesundheit in der Kommune“ werden die Teilnehmenden mit dem weitreichenden Themenbereich vertraut gemacht. Ihnen werden praktische Einblicke und bewährte Ansätze vermittelt, die ihnen dabei helfen, diese Aufgaben auch als ehrenamtliche Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeister zu bewältigen. Sie lernen, wie sie vorhandene Partner und Ressourcen nutzen können und erfahren, wie andere Kommunen die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz ihrer Mitarbeitenden gestalten.

Methodik:

Vortrag, Diskussion, praktische Beispiele

Hinweis:

Änderungen bleiben vorbehalten.

Hinweise zu Freistellung und Sonderurlaub für Inhaber eines kommunalen Ehrenamtes

Teilnehmer*innen, die sich mit Übernachtung angemeldet haben, werden im DAS Ebertor Hotel & Hostel.übernachten.

11.11. - 15.11.2024, Boppard
jetzt buchen

Inhouse-Schulung nicht möglich
Dauer:

Montag bis Freitag

Das Seminar wird mit 36 UE à 45 Minuten bestätigt.

Gebühr:

Einschl. Übernachtung und Tagungsverpflegung:  986,10 €
Einschl. Tagungsverpflegung:  594,10 €

Anmeldung erwünscht bis:

2 Monate vor Seminarbeginn

(Termin zur Entscheidung einer Seminardurchführung)

AP für Landesbedienstete:

Daniela Breitbach
Tanja Klein
Anja Wollenweber

bts-fortbildung@hoev-rlp.de Telefon 02651/983-282
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