1. Geltungsbereich der AGB’s für Seminare der Kommunal-Akademie

Diese Teilnahme- und Geschäftsbedingungen gelten für Schulungs- und Fortbildungs-Veranstaltungen, die von der Kommunal-Akademie Rheinland-Pfalz e.V., www.akademie-rlp.de, in Kooperation mit der Hochschule für öffentliche Verwaltung Rheinland-Pfalz (HöV), www.hoev-rlp.de, angeboten und durchgeführt werden.

2. Teilnehmende – Zulassungsvoraussetzungen

Das Seminarangebot richtet sich insbesondere an Mitarbeitende (auch beurlaubte) der rheinland-pfälzischen Landes- und Kommunalverwaltung, Personen mit haupt- und ehrenamtlichem Mandat, Mitarbeitende der Bundesverwaltung, der Kammern, Verbände und anderer Organisationen, von Wirtschaftsbetrieben und Unternehmen sowie an weitere interessierte Personen.

Die Kommunal-Akademie ist berechtigt, bei bestimmten Seminarthemen den Teilnehmerkreis entgegen der o.a. Personengruppen einzuschränken.

Ebenso kann die Kommunal-Akademie Personen aus wichtigem Grund (z.B. Zahlungsverzug) von der Teilnahme an einer Fortbildung ausschließen.

Ein Anspruch auf Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen mit begrenzter Teilnehmerzahl besteht nicht.

Bei Vorhandensein einer Warteliste ist die Kommunal-Akademie bemüht, zusätzliche Seminartermine anzubieten. Einen Anspruch auf Zusatztermine ergibt sich dadurch nicht.

3. Anmeldung

Bitte melden Sie sich online über unsere Website www.akademie-rlp.de an.

Ist bei technischen Störungen der Website eine Online-Anmeldung nicht möglich, erfragen Sie bitte das Anmeldeformular per Mail an seminar@akademie-rlp.de.

Ist die Anmeldung bei der Kommunal-Akademie eingegangen, erhalten Sie zeitnah eine Bestätigung über den Eingang Ihrer Anmeldung. Diese Eingangsbestätigung ist keine Seminarzusage.

Die Anmeldung ist verbindlich. Mit der Anmeldung werden diese Teilnahmebedingungen/AGB‘s anerkannt.

Gesetzliche Bestimmungen, die zum Zeitpunkt der Anmeldung bereits bestanden bzw. zwischen Anmeldung und Seminardurchführung als allgemeingültig vorgegeben werden, liegen nicht im Verantwortungs- und Einflussbereich der Kommunal-Akademie.

In jeder Seminarbeschreibung auf unserer Website ist der Termin angegeben, zu dem die Kommunal-Akademie eine Entscheidung zur Durchführung des Seminares trifft. Eine Anmeldung bis zu diesem Termin ist erwünscht und wird nach dem zeitlichen Eingang berücksichtigt. Findet ein Seminar statt,  können Anmeldungen auch noch nach dem o.a. Termin getätigt werden.

4. Seminardurchführung

Die Durchführung eines Seminares ist an eine notwendige Mindestteilnehmerzahl gebunden. Ein Anspruch auf die Seminardurchführung besteht nicht.

Die Kommunal-Akademie behält sich Änderungen der Angaben in den Seminarausschreibungen ausdrücklich vor.

5. Seminareinladung

Der in der Seminarausschreibung angegebene gewünschte Termin zur Seminaranmeldung bestimmt den Termin zur Versendung der Seminareinladung.

Präsenzseminare werden i. d. Regel 1 Monat bzw. 6 Wochen und Webseminare 1 Woche vor dem Seminartermin lt. Seminarbeschreibung eingeladen.

Sofern Sie von Ihrer Verwaltung zu dem Seminar angemeldet worden sind, geht die Seminareinladung Ihrer Verwaltung und Ihnen in Kopie per E-Mail zu.

Wird die für ein Seminar vorgesehene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, können wir das Seminar leider nicht durchführen. In diesem Fall werden Sie zeitnah informiert.

6. Warteliste

Die wegen Überbuchung eines Seminares nicht berücksichtigten Anmeldungen werden in einer Warteliste aufgenommen und per Mail als „Anmeldung auf Warteliste“ bestätigt (unabhängig davon, ob das Seminar bereits eingeladen wurde oder nicht).

Wird ein Seminarplatz frei, rückt die an erster Stelle der Warteliste stehende angemeldete Person automatisch in das Seminar nach.

Bei entsprechender Nachfrage prüfen wir, einen Zusatztermin anbieten zu können.

7. Ersatzteilnahme

Die Meldung und Teilnahme einer Ersatzperson für eine bisher angemeldete Person ist möglich:

  • vor dem Seminar: per Mail an seminar@akademie-rlp.de
  • am Seminartag: durch Nachweis auf der ausliegenden Unterschriftenliste

8. Abmeldung/Stornogebühren/Widerruf/Rücktritt von offenen Seminaren

Eine Abmeldung vom Seminar teilen Sie uns bitte ausschließlich schriftlich mit an seminar@akademie-rlp.de. Dabei notieren Sie bitte die Seminarnummer in der Betreffzeile der Mail.

Bei Abmeldung vor Zugang der Seminareinladung werden keine Seminargebühren in Rechnung gestellt.

Erfolgt eine Abmeldung nach Versendung der Seminareinladung bis einen Tag vor Seminarbeginn, erstellen wir Ihnen eine Rechnung über 50 % Stornogebühren vom Seminarpreis.

Erfolgt eine Abmeldung am Seminartag oder erhalten wir keine Abmeldung, erstellen wir eine Rechnung über 100% Stornogebühren vom Seminarpreis. In diesen Fällen kann der Rabatt aufgrund eines SEPA-Lastschrift-Mandats in Höhe von 2% nicht berücksichtigt werden.

Das Einreichen einer Krankmeldung begründet nicht eine Befreiung von Seminargebühren.

Eventuelle allgemeingültige, gesetzliche Vorgaben liegen nicht im Verantwortungs- und Einflussbereich der Kommunal-Akademie. Eine Seminarabmeldung liegt im Ermessen der teilnehmenden Person und befreit nicht von der Zahlung evtl. Stornogebühren.

9. Kostenanforderungen/Bezahlung

Nach der Seminardurchführung erfolgt die Rechnungsstellung per Mail an die angegebene Rechnungsadresse.

Verbindlich ist allein die Seminargebühr, die in der Seminarbeschreibung auf der Website www.akademie-rlp.de ausgewiesen wird. Preisangaben in Flyern oder anderer gedruckter Form sind unverbindlich.

Die Preise für Präsenzveranstaltungen beinhalten die für die Tagesverpflegung anfallende gesetzlich geltende Mehrwertsteuer. Reine Webseminare werden ohne einen Mehrwertsteuer-Ausweis abgerechnet.

Bei Vorliegen eines SEPA-Lastschriftmandates zum Bankeinzug, gewähren wir einen Rabatt in Höhe von 2 %. Erhalten Sie eine Rechnung über Stornogebühren, kommt dieser Rabatt nicht zur Anwendung.

10. Tagesverpflegung/Hotelreservierungen/Unterbringung in Tagungshäusern

Während der Ganztags-Seminare erhalten Sie in unseren Tagungshäusern eine Tagesverpflegung (Kaffeepausen, Mittagessen). Bei Halbtagsveranstaltungen entfällt das Mittagessen, es sei denn in der Seminarbeschreibung ist eine abweichende Information angegeben.

Verpflegungskosten werden unter Angabe der jeweiligen Mehrwertsteuer anteilig in der Rechnung ausgewiesen.

Bei mehrtägigen Seminaren obliegt es den Teilnehmenden, bei Bedarf in Eigenregie eine Unterkunft am Veranstaltungsort zu buchen, es sei denn in der Seminarbeschreibung ist eine abweichende Information angegeben.

Zusätzliche Informationen entnehmen Sie bitte der Website des jeweiligen Tagungshauses.

11. Teilnehmende mit Beeinträchtigung

Evtl. Anfragen durch Personen mit Beeinträchtigungen sind vor der Seminaranmeldung mit dem jeweiligen Tagungshaus zu klären.

12. Seminarzeiten

Die Seminarzeiten werden in der Seminarbeschreibung angezeigt.

Davon abweichend können die Seminarzeiten von den Referierenden in Abstimmung mit den Teilnehmenden ­individuell festgelegt werden.

13. Seminarunterlagen/Urheberrechtsschutz/Nutzungsrechte

Die Bereitstellung von Handouts (ausgedruckt oder in elektronischer Form) obliegt den Referierenden und ist gekoppelt an eine Seminarteilnahme. Eine Überlassung von Seminarunterlagen bei Nichtteilnahme an einem Seminar erfolgt nicht.

Die Rechte an den Seminarunterlagen liegen (stellvertretend für die Referierenden) bei der Kommunal-Akademie.

Überlassene Handouts dürfen ohne Zustimmung weder vervielfältigt noch Dritten überlassen werden.

14. Fortbildungszertifikate

Nach der Teilnahme an einem offenen Seminar erhalten Sie zeitnah ein Zertifikat.

15. Inhouse-Seminare

Eine Vielzahl der ausgeschriebenen Seminare können auch als Inhouse-Seminar (z.B zur Durchführung in den Räumen Ihrer Verwaltung) angefragt werden. Hinsichtlich der Themen, inhaltlichen Schwerpunkte und der zeitlichen Abläufe richten wir uns gerne nach Ihren Wünschen.

Zur Fertigung eines individuellen Angebotes sprechen Sie uns bitte an.

Die Service-Leistung der Kommunal-Akademie umfasst die vorbereitenden Absprachen mit der Verwaltung/AG und Referierenden (Themen und Termin), die Angebotserstellung, die Auftragsbestätigung sowie die Abrechnung.

Der Auftraggeber ist für alle weiteren Details zur Durchführung der Inhouse-Veranstaltung verantwortlich.

16. Datenschutz

Ihre für die Seminarorganisation und -durchführung notwendigen persönlichen Daten werden elektronisch verarbeitet und nur für diese Zwecke und nur so lange erforderlich vorgehalten. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

 

Stand 10.07.2024