Mitglied werden
Voraussetzungen und Antragsformular
Die Bedingungen für den Erwerb der Mitgliedschaft bei der Mitgliedschaft bei der Kommunal-Akademie Rheinland-Pfalz sind in § 1 und § 3 der Satzung geregelt:
"§1
Name, Mitglied und Sitz
(...) Weiter können hauptamtlich verwaltete kommunale Gebietskörperschaften sowie hauptamtlich verwaltete juristische Personen, an denen kommunale Gebietskörperschaften beteiligt sind, Mitglied sein. Der Vorstand kann andere hauptamtlich verwaltete juristische Personen, die Verbindungen zu kommunalen Gebietskörperschaften haben, als Mitglied aufnehmen. Außerordentliches Mitglied der Kommunal-Akademie Rheinland-Pfalz kann jede Einrichtung oder Institution werden, deren Aufgabenstellung einen unmittelbaren kommunalen Bezug aufweist."
"§3
Erwerb der Mitgliedschaft
(1) Voraussetzung für den Erwerb der Mitgliedschaft nach § 1 Abs.2 Sätze 2 bis 4 ist ein schriftlicher Aufnahmeantrag, der an den Vorstand zu richten ist. (2) Der Vorstand entscheidet über den Aufnahmeantrag. Bei Ablehnung des Antrages kann hiergegen Beschwerde eingelegt werden. Über die Beschwerde entscheidet die Mitgliederversammlung."
Für Mitglieder der Kommunal-Akademie gelten ermäßigte Seminarentgelte. Es ist ein jährlicher Mitgliedsbeitrag für Versorgungskassen, Verbände und andere Organisationen sowie ein gestaffelter Mitgliedsbeitrag für kommunale Gebietskörperschaften zu entrichten.