Dr. iur. Dr. rer. publ., Universitätsprofessor für Öffentliches Recht mit Schwerpunkt Polizeirecht, Deutsche Hochschule der Polizei, Münster

Geboren 1973 in Düsseldorf. Studium der Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln und der Verwaltungswissenschaften an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer. 1996 Erste, 2000 Zweite Juristische Staatsprüfung. Promotion zum Dr. iur. in Köln (1999) und zum Dr. rer. publ. in Speyer (2003). 2010 Habilitation an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, Lehrbefugnis für Öffentliches Recht, Verfassungsgeschichte und Verwaltungswissenschaften. Lehrstuhlvertretungen in Freiburg, Trier, Köln und Gießen. Seit 2012 Professor für Öffentliches Recht, insbesondere Recht der Gefahrenabwehr, an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen, Abteilung Köln. Lehrtätigkeit für Berufstätige, Beratungstätigkeit für Staat und Kommunen, Verbände und Unternehmen. Zahlreiche Veröffentlichungen im öffentlichen Recht und zu verwaltungswissenschaftlichen Themen, Vortragstätigkeit in den genannten Gebieten. Aktuelle Forschungsschwerpunkte: Staats- und Verwaltungsrecht, u. a. Polizei- und Ordnungsrecht mit Versammlungsrecht, Gewerberecht, öffentliches Baurecht, Kommunalrecht und Staatshaftungsrecht.

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