GleichstellungsAkademie
In Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz Rheinland-Pfalz
Gleichstellungsbeauftragte haben in einer Dienststelle vielfältige und anspruchsvolle Aufgaben, die sie tagtäglich fordern.
Die Gleichstellungsbeauftragten nach dem Landesgleichstellungsgesetz (LGG) sind nicht nur bei Einstellungsverfahren oder Beförderungsrunden eingebunden, sondern beispielsweise auch bei der Erstellung von Beurteilungskriterien, oder sie unterstützen eine Kollegin bei einem schwierigen Gespräch.
Nach § 22 LGG haben die Gleichstellungsbeauftragten das Recht an mindestens einer Fortbildung im Jahr teilzunehmen. Die Kommunalakademie hat in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Familie, Frauen, Jugend Integration und Verbraucherschutz eine eigene Seminarreihe für Gleichstellungsbeauftragte nach dem LGG konzipiert.
Neben rechtlichen Themen z.B. über ihre Aufgaben und Rechte nach dem LGG, über das Beanstandungsrecht oder über die Rechte der stellvertretenden Gleichstellungsbeauftragten, gibt es auch „weiche“ Themen wie selbstsicheres Auftreten oder Kommunikation.
Neben den Gleichstellungsbeauftragten nach dem LGG gibt es kommunale Frauen- oder Gleichstellungsbeauftragte. Sie werden nach der Gemeindeordnung bzw. der Landkreisordnung bestellt. Ihre Aufgabe ist es, zur tatsächlichen Gleichberechtigung von Frauen und Männern im öffentlichen Wirkungskreis der Kommunen beizutragen. Auch für die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten werden künftig Fortbildungen im Rahmen der Gleichstellungsakademie angeboten.