Seminarnummer: 5.1.3
Öffentliches Baurecht II
Termine:
28.09. - 29.09.2022 , Boppard
wenige Plätze
Zielgruppe:
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Bauämtern der Gemeinde-, Stadt-, Verbandsgemeinde- und Kreisverwaltungen, die über Erfahrungen in der Anwendung des öffentlichen Baurechts verfügen (Fortgeschrittene) (Eine Teilnahme ist nur für Landesbedienstete und Mitglieder der Kommunalakademie möglich).
Seminarziel:
Vertiefung von Grundkenntnissen des Städtebaurechts für den Regelungsbereich "Zulässigkeit von Vorhaben" unter Berücksichtigung aktueller höchstrichterlicher Entscheidungen
Seminarinhalte:
Zulässigkeit von Vorhaben im Geltungsbereich eines qualifizierten B-Plans
Ausnahmen und Befreiungen von den Festsetzungen des B-Plans, Unzulässigkeit im Einzelfall
- während der Planaufstellung
- innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile einschl. Innenbereichssatzungen
Verfahren, insbesondere Fristen und Beteiligung der Gemeinde
Methodik:
Einzelne Regelungen werden anhand von praktischen Fallbeispielen in Kurzvorträgen mit Diskussion erläutert
Dauer:
2 Tage
Das Seminar beginnt und endet wie folgt: 1. Tag: 10:00 – 16:30 Uhr 2. Tag: 9:00 – 16:00 Uhr
Gebühr:
Mitglieder Kommunal-Akademie und Landesverwaltung RP: 378,44 €
Ü/F/Abendessen bei Bedarf bitte in Eigenregie.
Preisangaben inkl. der gesetzlichen MwSt.
Anmeldung erwünscht bis:
1 Monat vor Seminarbeginn
(Termin zur Entscheidung einer Seminardurchführung)
AP für Landesbedienstete:
Daniela Breitbach
Anja Wollenweber
bts-fortbildung@hoev-rlp.de
Telefon 02651/983-198
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