Kommunal-Akademie
Rheinland-Pfalz e.V.
Rheinallee 55
56154 Boppard
Tel.: 06131 - 2398 -500
Fax: 06131 - 2398 -538
info@akademie-rlp.de
Neu im Programm >> mehr
Zusätzlicher Termin: Landeszuwendungen für Kindertagesstätten >> mehr
Seminarhinweis: Kommunale Finanzen - kommunaler Finanzausgleich - Kommunaler Entschuldungsfonds - Aktuelle Rechtsprechung zum LFAG - Einsteigerseminar und Vertiefung >> mehr
Neues Seminar: Grundlagen des Regulierungsmanagements >> mehr
Neues Seminar: Praxisseminar Kommunale Wirtschaftsförderung: Möglichkeiten, Strategien und Wirksamkeit der KWF >> mehr
Zusätzlicher Termin: Crashkurs Gesprächsführung - die wichtigsten Techniken und Regeln für gute Kommunikation >> mehr
Neues Seminar: Personalkostenabrechnung für Kindertagesstätten >> mehr
Die Bedingungen für den Erwerb der Mitgliedschaft bei der Kommunal-Akademie Rheinland-Pfalz sind in § 1 und § 3 der Satzung geregelt:
"§ 1
Name, Mitglieder und Sitz
(...) Weiter können hauptamtlich verwaltete kommunale Gebietskörperschaften sowie hauptamtlich verwaltete juristische Personen, an denen kommunale Gebietskörperschaften beteiligt sind, Mitglied sein. Der Vorstand kann andere hauptamtlich verwaltete juristische Personen, die Verbindungen zu kommunalen Gebietskörperschaften haben, als Mitglied aufnehmen. Außerordentliches Mitglied der Kommunalakademie Rheinland-Pfalz kann jede Einrichtung oder Institution werden, deren Aufgabenstellung einen unmittelbaren kommunalen Bezug aufweist."
"§ 3
Erwerb der Mitgliedschaft
(1) Voraussetzung für den Erwerb der Mitgliedschaft nach § 1 Abs. 2 Sätze 2 bis 4 ist ein schriftlicher Aufnahmeantrag, der an den Vorstand zu richten ist.
(2) Der Vorstand entscheidet über den Aufnahmeantrag. Bei Ablehnung des Antrages kann hiergegen Beschwerde eingelegt werden. Über die Beschwerde entscheidet die Mitgliederversammlung."
Für die Mitglieder der Kommunal-Akademie gelten ermäßigte Seminarentgelte.
Es ist ein jährlicher Mitgliedsbeitrag in Höhe von derzeit i.d.R. 530,- € für Versorgungskassen, Verbände und andere Organisationen sowie ein gestaffelter Mitgliedsbeitrag für kommunale Gebietskörperschaften zu entrichten.
Aufnahmeantrag zum herunterladen (PDF)
Über den Antrag wird satzungsgemäß der Vorstand in seiner nächsten Sitzung entscheiden.